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Holm Egerland25.11.2024< 1 min read

BAFA VERSCHIEBT FRIST FÜR BERICHTE NACH DEM LKSG AUF JANUAR 2026

BAFA VERSCHIEBT FRIST FÜR BERICHTE NACH DEM LKSG AUF JANUAR 2026 | Scopewire
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BAFA VERSCHIEBT FRIST FÜR BERICHTE NACH DEM LKSG AUF JANUAR 2026


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Webseite bekanntgegeben, dass es die Prüfung der Einreichung und Veröffentlichung der Berichte gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstmalig zum Stichtag 1. Januar 2026 vornehmen wird. Auch wenn ein Bericht bereits vor diesem Datum fällig war, wird die Behörde die Überschreitung der Frist nicht sanktionieren, sofern der Bericht bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht wird.


Diese erneute Verschiebung erfolgt im Kontext der Diskussionen über die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Bundesregierung hat mehrfach betont, dass sie doppelte Berichtspflichten vermeiden möchte. Daher wird eine Änderung des LkSG im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD diskutiert.

Mehr Informationen unter:

BAFA Lieferketten Berichtspflicht

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