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Aktueller Stand der Umsetzung der Nachhalkeitsberichterstattung in Deutschland
Holm Egerland23.07.20242 min read

Aktueller Stand der Umsetzung der CSRD in Deutschland

Aktueller Stand der Umsetzung der CSRD in Deutschland | Scopewire
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Aktueller Stand der Umsetzung der CSRD in Deutschland

Am 22. März 2024 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht unternommen. Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD und der begleitenden Pressemitteilung Nr. 27/2024 wurde der Prozess zur Anpassung der deutschen Gesetzgebung an die EU-Vorgaben offiziell eingeleitet (https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0322_CSRD-UmsG.html).

Damit steht die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland vor einem Wendepunkt. Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 22. März 2024 hat das Bundesministerium für Justiz den Startschuss für eine neue Ära der Unternehmenstransparenz gegeben. Der Entwurf, der die EU-Vorgaben in deutsches Recht überführen soll, verspricht weitreichende Veränderungen. Künftig werden deutlich mehr Unternehmen verpflichtet sein, detailliert über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen dabei als verbindliche Richtschnur dienen, um Vergleichbarkeit und Qualität der Berichte sicherzustellen. Eine externe Prüfpflicht und die Vorgabe zur digitalen Veröffentlichung unterstreichen den Anspruch an Glaubwürdigkeit und Zugänglichkeit der Informationen.

Für betroffene Unternehmen bedeutet dies, dass 2024 zum Jahr der Vorbereitung wird. Es gilt, interne Strukturen anzupassen, Mitarbeiter zu schulen und Prozesse zu optimieren. Die Integration der ESRS in die Berichterstattung, die Vorbereitung auf externe Prüfungen und die Implementierung digitaler Berichtsformate stehen dabei ganz oben auf der Agenda. Der weitere Weg des Gesetzentwurfs führt nun durch die Abstimmung mit anderen Ministerien und Verbänden, bevor er dem Bundestag zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt wird. Das Ziel ist klar: Noch in diesem Jahr soll das Gesetz in Kraft treten, um die EU-Vorgaben fristgerecht umzusetzen. Die CSRD markiert einen Meilenstein in der Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verspricht nicht nur mehr Transparenz, sondern auch eine neue Qualität in der Darstellung unternehmerischer Verantwortung. Für Unternehmen bedeutet dies Herausforderung und Chance zugleich – die Möglichkeit, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie zu präsentieren und sich als zukunftsorientierte Akteure zu positionieren. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie Unternehmen diese Transformation meistern. Eines ist jedoch gewiss: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zu einem zentralen Element der Unternehmenskommunikation und -steuerung werden das weit über bloße Compliance hinausgeht. Es ist ein Schritt in Richtung einer Wirtschaft, in der Nachhaltigkeit nicht nur berichtet, sondern gelebt wird.

Wichtige Punkte des Referentenentwurfs sind dabei:

  1. Erweiterung des Anwendungsbereichs: Deutlich mehr Unternehmen werden künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein.
  2. Einführung einheitlicher Berichtsstandards: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden verbindlich.
  3. Prüfpflicht: Nachhaltigkeitsberichte müssen zukünftig extern geprüft werden.
  4. Digitalisierung: Die Berichte sollen in einem einheitlichen elektronischen Format veröffentlicht werden.

Im Ergebnis sollten betroffene Unternehmen in 2024 noch mit den Vorbereitungen beginnen:

  1. Vorbereitung auf erweiterte Berichtspflichten: Unternehmen sollten prüfen, ob sie unter die neuen Regelungen fallen und entsprechende Strukturen aufbauen.
  2. Anpassung der Berichterstattung: Die Anforderungen der ESRS müssen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung integriert werden.
  3. Schulung von Mitarbeitern: Fachpersonal muss mit den neuen Anforderungen vertraut gemacht werden.
  4. Vorbereitung auf externe Prüfung: Unternehmen sollten ihre Prozesse und Datenerfassung auf die kommende Prüfpflicht ausrichten.
  5. Implementierung digitaler Berichtsformate: Die technischen Voraussetzungen für die digitale Berichterstattung müssen geschaffen werden.

Zusammenfassend: Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und notwendige Anpassungen in ihren Berichterstattungsprozessen vorzunehmen. Die CSRD stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen dar und wird die Unternehmensberichterstattung in den kommenden Jahren maßgeblich prägen.

 

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