CBAM Carbon Border Adjustment Mechanism
Was Sie wissen müssen.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism
CO₂-Grenzausgleichssystem
Allgemeine Informationen: Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen seit dem 1. Oktober 2023 alle Importe quartalsweise melden. Berichtspflichtig ist der Einführer (Zollanmelder) oder dessen indirekter Vertreter. Innerhalb der EU besteht keine Meldepflicht für CBAM-Güter.
Weitergehende Informationen:
- Übergangsphase: Am 1. Oktober 2023 trat die CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 zunächst in eine Übergangsphase in Kraft. In dieser Phase müssen Importeure der betroffenen Waren zwar bereits Meldepflichten erfüllen, aber noch keine CBAM-Zertifikate erwerben.
- Bepreisungsphase: Ab dem 1. Januar 2026 beginnt die eigentliche Bepreisungsphase des CBAM. Ab diesem Zeitpunkt müssen "zugelassene CBAM-Anmelder" für die Einfuhr der unter CBAM fallenden Waren CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) orientiert.
Wie werde ich zugelassener CBAM-Importeur?
Die "zugelassenen CBAM-Anmelder" sind Unternehmen innerhalb der EU, die die unter CBAM fallenden Waren importieren. Nur diese "zugelassenen Importeure" dürfen ab 2026 die betroffenen Güter in das Zollgebiet der EU einführen. Konkret müssen die "zugelassenen CBAM-Importeure" folgende Pflichten erfüllen:
- Berechnung der in den Importen enthaltenen direkten und indirekten CO2-Emissionen. Kauf der entsprechenden Anzahl CBAM-Zertifikate zur Deckung dieser Emissionen
- Abgabe einer jährlichen CBAM-Erklärung bis 31.05. über die Emissionen der Vorjahresimport
- Überprüfung dieser Erklärung durch eine akkreditierte Prüfstelle (derzeitig noch nicht definiert, wir informieren. sobald die EU-Kommission Informationen hierzu bekannt gibt)
Die "zugelassenen CBAM-Anmelder" sind somit die zentralen Akteure für die Umsetzung und Einhaltung der CBAM-Regulierung ab 2026 auf Importeursseite.
Der CBAM-Bericht enthält
folgende Informationen
Produktinformationen: Beschreibung der importierten Waren, einschließlich der spezifischen Produktkategorie, des Herkunftslandes und der Menge. Emissionsdaten: Angaben zu den CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung des Produkts entstehen. Diese Informationen können vom Hersteller oder aus anderen Quellen stammen. Zollinformationen: Details zur Einfuhr, wie z. B. Zolltarifnummer, Warenwert und Einfuhrdatum. CBAM-Abgaben: Berechnung der fälligen CBAM-Abgaben basierend auf den Emissionsdaten und dem Warenwert. Zusätzliche Angaben: Eventuelle weitere Informationen, die für die CBAM-Meldung relevant sind.
Bitte beachte, dass dies allgemeine Richtlinien sind. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Fachleuten über die spezifischen Anforderungen für CBAM-Berichte zu informieren.
Häufig gestellte Fragen:
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema CBAM.
Der CBAM ist ein Klimaschutzinstrument, das Importe mit einem CO₂-Preis belegt. Ziel ist es, CO₂-Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig zu verhindern, dass Unternehmen in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards abwandern.
Ja, es können Strafen für die Nicht-Einhaltung der CBAM-Regelungen verhängt werden.