NIS2 betrifft Sie. Wir sorgen dafür, dass Sie vorbereitet sind.
Sicherheit ist kein Bürokratieakt – sie ist Ihr stärkstes Argument.
NIS-2 – wir machen Cybersicherheit planbar und Ihr Unternehmen resilient.
Die NIS-2-Richtlinie ist das neue EU-Sicherheitsgesetz für Unternehmen. Sie verpflichtet Organisationen zu klaren technischen, organisatorischen und dokumentierten Sicherheitsmaßnahmen. Handeln Sie jetzt, bevor Fristen Druck erzeugen. Mit Scopewire erhalten Sie ein Sorglos-Paket zum Fixpreis.
NIS-2: Die neue EU-Richtlinie für Cybersicherheit
NIS-2 ist die neue EU-Richtlinie zur Cyber- und Informationssicherheit, die am 6.12.2025 in Deutschland in Kraft trat.
Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und verschärft die Anforderungen deutlich.
Ziel von NIS-2 ist es, Unternehmen und kritische Sektoren besser vor Cyberangriffen, IT-Ausfällen und Sicherheitsvorfällen zu schützen.
NIS-2 ist kein „Ob“, sondern ein „Wann“. Unternehmen, die jetzt handeln, entscheiden selbst – Unternehmen, die warten, reagieren unter Druck.
Wer ist betroffen – und was passiert ohne NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Organisationen zu klaren technischen, organisatorischen und dokumentierten Sicherheitsmaßnahmen.
Wer jetzt handelt, schützt sein Unternehmen, seine Geschäftsführung und seine Lieferkette. Scopewire begleitet Sie von der Gap-Analyse bis zur vollständigen Compliance – zum Fixpreis.
NIS-2 und Kosten ohne Ende?
Nicht mit Scopewire. Wir bieten ein klares Sorglos-Paket – Beratung, Dokumentation, Umsetzung und verlässliche Partner, alles aus einer Hand.
Warum NIS-2 in der Praxis oft scheitert: Mehrere Berater ohne klare Verantwortung, unklare Anforderungen, unvollständige Dokumente, hoher interner Zeitaufwand, keine Transparenz bei Kosten & Zeit. Das Ergebnis: Viel Aufwand – aber keine Rechtssicherheit.
Genau das passiert Ihnen mit uns nicht. Scopewire steht für: Klarheit · Verlässlichkeit · Compliance ohne Overengineering · Sicherheit für Geschäftsführung & IT.
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Von der Gap-Analyse bis zur vollständigen NIS-2-Konformität – wir übernehmen, Sie bleiben handlungsfähig.
Für wen ist Scopewire ideal?
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Warum Scopewire?
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NIS-2 Readiness-Check
Wie gut ist Ihr Unternehmen auf NIS-2 vorbereitet? Beantworten Sie 5 Fragen und erhalten Sie Ihre persönliche Einschätzung.
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wir senden Ihnen Ihr persönliches NIS-2 Readiness-Ergebnis direkt in Ihr Postfach – inklusive konkreter nächster Schritte.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Die wichtigsten Fragen rund um NIS-2 – klar und direkt beantwortet.
NIS2 ist eine EU-weite Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit. In Deutschland betrifft sie schätzungsweise 30.000 Unternehmen. Betroffen sind fast alle Betriebe in kritischen Sektoren (Energie, Gesundheit, Transport) sowie „wichtige“ Sektoren (Abfall, Chemie, Lebensmittel, Maschinenbau) ab einer Größe von 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Jahresumsatz.
Das deutsche Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die Frist zur verpflichtenden Registrierung beim BSI endete für die meisten Betriebe am 6. März 2026. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, besteht akuter Handlungsbedarf, um Bußgelder zu vermeiden.
Ja, indirekt. NIS2 verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, die Sicherheit ihrer Lieferketten zu prüfen. Das bedeutet: Große Kunden werden künftig von ihren Zulieferern (unabhängig von deren Größe) den Nachweis über IT-Sicherheitsstandards fordern. Ohne NIS2-Konformität riskieren Sie, als Lieferant ausgelistet zu werden.
Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach dem „Stand der Technik“ umsetzen. Dazu gehören: Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte für Informationssysteme, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen (Business Continuity Management), Sicherheit der Lieferkette, Kryptografie und Verschlüsselung sowie Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Extrem streng. Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen gilt eine Dreistufen-Meldung: Innerhalb von 24 Stunden eine erste „Frühwarnung“ an das BSI, innerhalb von 72 Stunden eine ausführliche Meldung mit Bewertung des Vorfalls und nach einem Monat ein abschließender Bericht.
Ja. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die persönliche Haftung der Geschäftsleitung (§ 38 BSIG). Geschäftsführer können ihre Verantwortung nicht delegieren. Sie sind verpflichtet, die Maßnahmen zu billigen und zu überwachen. Bei grober Fahrlässigkeit drohen Schadenersatzforderungen und Bußgelder, die nicht durch das Unternehmen übernommen werden dürfen.
Eine ISO 27001 ist das perfekte Fundament und deckt ca. 80–90 % der Anforderungen ab. Allerdings gehen die NIS2-Pflichten in Bereichen wie den spezifischen Meldefristen und der Lieferkettensicherheit teils über den Standard hinaus. Wir helfen Ihnen, diese Lücke (Gap-Analyse) effizient zu schließen.
Die Sanktionen orientieren sich an der DSGVO und sind drakonisch: Wesentliche Einrichtungen: Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wichtige Einrichtungen: Bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Ja, das Gesetz schreibt regelmäßige Schulungen für die Leitungsebene vor, damit diese die Cyberrisiken und deren Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb fachlich bewerten kann. Das Ignorieren dieser Schulungspflicht gilt im Ernstfall als Haftungsrisiko.
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