Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Scopewire Data GmbH – Masenheimer Weg 5, 33165 Lichtenau
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SCOPEWIRE hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die AGB setzen sich aus dem Allgemeinen Teil (Teil A), dem Besonderen Teil für Beratungsdienstleistungen (Teil B) sowie dem Besonderen Teil für SaaS-Lösungen (Teil C) zusammen. Bei Widersprüchen gilt: Einzelvertrag vor Besonderem Teil vor Allgemeinem Teil.
Für Kunden mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gelten abweichend von diesen AGB die separaten „Terms of Service (US)“ von SCOPEWIRE, die auf US-amerikanischem Recht basieren.
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern auf dem Angebot nicht anders schriftlich vermerkt. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Bestellscheins durch den Kunden und SCOPEWIRE oder mittels Bestellung des Kunden und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung durch SCOPEWIRE zustande. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SCOPEWIRE.
SCOPEWIRE behält sich an den dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Angebote, Konzepte, Kostenvoranschläge) das Eigentum bzw. das Urheberrecht vor. Diese Dokumente unterliegen den Vertraulichkeitsbestimmungen des § 8.
Laufzeit und Kündigung
Die Verpflichtung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen beginnt zu dem in den Auftragsdokumenten festgelegten Zeitpunkt und läuft für den vereinbarten Zeitraum. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Die Parteien sind berechtigt, den Einzelvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund, der SCOPEWIRE zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vertragsbedingungen verstößt.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich in EURO und netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Versand, Zoll sowie Gebühren und andere etwaige öffentliche Abgaben werden gesondert berechnet.
Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die betreffende Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Eine Rückvergütung von Lizenz- oder Pflegegebühren ist ausgeschlossen, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt.
Lieferung, Leistungserbringung und höhere Gewalt
Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten nur dann als Fixtermine, sofern sie als solche explizit schriftlich vereinbart worden sind.
In Fällen höherer Gewalt (Force Majeure) – d. h. bei außerhalb des Einflussbereichs von SCOPEWIRE liegenden Ereignissen wie Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfen, behördlichen Anordnungen oder schwerwiegenden Störungen der Internet-Infrastruktur – ist SCOPEWIRE von der rechtzeitigen Liefer- und Leistungsverpflichtung für die Dauer der Störung befreit.
Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, die für Lieferungen und Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich zu beachten, insbesondere solche der USA (EAR/ITAR).
Mängelansprüche
Werden entdeckte offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich gerügt, kann der Kunde keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen.
Tritt ein Mangel auf, wird SCOPEWIRE diesen innerhalb einer angemessenen Zeit nach eigener Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von neuem mangelfrei erbringen (Nacherfüllung).
Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Haftung
SCOPEWIRE haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen.
SCOPEWIRE haftet auch für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit, soweit diese die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betrifft. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt.
Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
Soweit die Haftung von SCOPEWIRE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Vertraulichkeit
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind (z. B. Softwareprodukte, Spezifikationen, Beratungskonzepte, Geschäftsprozesse, Preisgestaltung, Businesspläne).
Die Parteien vereinbaren, über solche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer der Beauftragung sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrags.
Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die die Informationen für die Durchführung des Einzelvertrages benötigen. Diese Mitarbeiter sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Datenschutz
Die Parteien beachten die anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die DSGVO. Soweit SCOPEWIRE im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei SaaS-Lösungen), schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die er SCOPEWIRE im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung stellt.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
Für Kunden mit Sitz in der EU/dem EWR gilt: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn, Deutschland. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).
SCOPEWIRE und ihre verbundenen Unternehmen sind berechtigt, den Kunden im Rahmen von Marketingaktivitäten und Referenzlisten zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Besondere Bestimmungen für Beratungsdienstleistungen (ISO, Datenschutz, KI)
Leistungsumfang Beratung
SCOPEWIRE erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Qualitätsmanagement und ISO-Zertifizierung (z. B. ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001, ISO 42001 für KI), Datenschutz (DSGVO-Beratung, Datenschutz-Audits, Datenschutzbeauftragter als Dienstleistung) sowie Künstliche Intelligenz (KI-Strategie, KI-Compliance, KI-Risikoanalyse nach EU AI Act).
SCOPEWIRE erbringt die Beratungsleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. das zwingende Bestehen eines Zertifizierungsaudits) wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart.
Beratungsleistungen werden auf Basis von Tagessätzen oder als Festpreisprojekt abgerechnet. Die genauen Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
Mitwirkungspflichten des Kunden bei Beratungsleistungen
Der Kunde ist zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet. Er stellt SCOPEWIRE alle für die Beratung notwendigen Informationen, Dokumente und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen qualifizierten Ansprechpartner.
Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von SCOPEWIRE. SCOPEWIRE behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine entsprechend anzupassen und etwaige Mehraufwände gesondert in Rechnung zu stellen.
Besondere Bestimmungen für Software-as-a-Service (SaaS) – „VoicePoint“ und weitere Cloud-Lösungen
Bereitstellung von SaaS-Leistungen
SCOPEWIRE stellt dem Kunden die SaaS-Lösung „VoicePoint“ (sowie ggf. weitere Cloud-Lösungen) über das Internet zur Nutzung bereit. Der Kunde erhält kein Recht auf Überlassung des Quell- oder Objektcodes der Software. Die Bereitstellung erfolgt als Dienst (Software as a Service).
SCOPEWIRE ist berechtigt, die SaaS-Lösung weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Wesentliche Änderungen, die den Leistungsumfang erheblich einschränken, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 4 Wochen angekündigt.
Nutzungsrechte
SCOPEWIRE räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die SaaS-Lösung im vereinbarten Umfang (z. B. Anzahl der Nutzerlizenzen) für eigene interne Geschäftszwecke über das Internet zu nutzen.
Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, dekompilieren, Reverse Engineering betreiben, modifizieren oder an Dritte vermieten, verleihen oder anderweitig überlassen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Verfügbarkeit und Service Level Agreement (SLA)
SCOPEWIRE gewährleistet eine Systemverfügbarkeit der SaaS-Lösung von 99,0 % im Jahresmittel (gemessen an der Verfügbarkeit des Systems, exklusive geplanter Wartungsfenster).
Wartungsfenster: An jedem Dienstag nach dem 16. eines Monats von 20:00 Uhr bis Mittwochmorgen 06:00 Uhr werden Wartungsarbeiten durchgeführt. Zusätzlich wird jeder 2. Samstag und 2. Sonntag eines Monats als optionales Wartungsfenster genutzt. Diese Zeiten werden nicht in die Verfügbarkeitsberechnung eingerechnet.
Betriebszeiten (bedienter Betrieb): Montag bis Freitag, 08:00–16:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen). Außerhalb dieser Zeiten steht ein unbedienter Betrieb zur Verfügung. Optional kann ein 24×7-Support vereinbart werden.
Datenhosting, Datensicherung und Exportkontrolle
Die im Rahmen der SaaS-Nutzung vom Kunden eingegebenen Daten werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union gehostet. SCOPEWIRE führt regelmäßige Datensicherungen (Backups) durch.
SCOPEWIRE trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz der Kundendaten.
Exportkontrolle: Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Lösung nicht in Länder zu exportieren oder von dort aus zu nutzen, die einem Embargo der EU oder der USA unterliegen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm in die SaaS-Lösung eingegebenen Daten und Inhalte nicht gegen geltende Exportkontrollgesetze (inkl. US EAR/ITAR) verstoßen.
Laufzeit und Kündigung (SaaS)
SaaS-Verträge werden, sofern nicht anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für SCOPEWIRE liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug ist.
Datenherausgabe nach Vertragsende: Nach Beendigung des Vertrages stellt SCOPEWIRE die Daten des Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen in einem gängigen Format (z. B. CSV, JSON) zum Export bereit. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Support und Kommunikation
Der Kunde benennt gegenüber SCOPEWIRE vor Beginn der Leistungserbringung einen qualifizierten Ansprechpartner, der für alle Maßnahmen im Rahmen der Dienstleistung zuständig ist.
Anfragen und Meldungen des Kunden erfolgen über:
Masenheimer Weg 5
33165 Lichtenau
Telefon: +49 5295 231 95 90
E-Mail: support@scopewire.com
Ticketsystem: support.scopewire.com
Bei Nutzung anderer Kommunikationswege kann eine zeitnahe Bearbeitung und Dokumentation der Meldung durch SCOPEWIRE nicht sichergestellt werden.