In diesem Blogbeitrag werden wir die aktuelle Debatte um die Aufhebung des Lieferkettengesetzes näher beleuchten und die Auswirkungen auf Unternehmen analysieren.
Die aktuelle Debatte um die Aufhebung des Lieferkettengesetzes und die Auswirkungen auf Unternehmen
Die CDU/CSU-Fraktion hat am 11.06.2024 einen Entwurf zur Aufhebung des Lieferkettengesetzes (LkSG) in den Bundestag eingebracht (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1007886). Der Bundestag hat sich mit diesem Vorschlag am 14.06.2024 befasst. Die CDU/CSU-Fraktion beantragte, ohne Überweisung an die Ausschüsse sofort in die zweite Beratung der Vorlage einzutreten. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit für diesen Antrag wurde jedoch nicht erreicht.
252 Abgeordnete stimmten dafür, 401 dagegen (siehe: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=921).
Somit bleibt das LkSG vorerst in Kraft.
Begründung der Union
Die Union begründete ihren Antrag auf Aufhebung des LkSG damit, dass die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) weit über die deutsche Regelung hinausgehe. Deshalb mache es keinen Sinn, von Unternehmen zu erwarten, dass sie das LkSG umsetzten und sich gleichzeitig auf die CSDDD vorbereiteten (siehe https://verfassungsblog.de/ein-schritt-vorwarts-keiner-zuruck/).
Analyse der Argumentation
Diese Argumentation ist jedoch fragwürdig. Zwar geht die CSDDD über das LkSG hinaus, indem sie den Anwendungsbereich auf mittelbare Zulieferer sowie Geschäftspartner aus Transport, Verteilung und Lagerung ausdehnt. Der Inhalt der Sorgfaltspflichten ist jedoch sehr ähnlich, da beide Regelungen auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen basieren.Somit bereiten Unternehmen gerade durch die Umsetzung des LkSG auf die CSDDD vor, anstatt davon abgelenkt zu werden (vgl. https://verfassungsblog.de/ein-schritt-vorwarts-keiner-zuruck/). Eine Aufhebung des LkSG würde den Vorbereitungsprozess eher behindern als fördern.
Fazit
Die Debatte um die Aufhebung des LkSG zeigt, dass die Union die Auswirkungen auf Unternehmen falsch einschätzt. Eine Beibehaltung des Gesetzes ist sinnvoll, da es Unternehmen auf die anstehende EU-Regulierung vorbereitet. Eine Aufhebung würde hingegen zu Verunsicherung führen und die Vorbereitung erschweren.