DIE ILO-KERNARBEITSNORMEN
Die ILO-Kernarbeitsnormen sind ein wichtiger Bezugspunkt für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Nach den UN-Leitprinzipien sollen Unternehmen international anerkannte Menschenrechte achten. Dazu zählen die UN-Leitprinzipien die ILO-Kernarbeitsnormen.
Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) verpflichtet Unternehmen auf den Schutz internationaler Menschenrechte. Welche das sind, bestimmt es durch eine Verweisung auf den Anhang zum LkSG. Dort sind die ILO-Kernarbeitsnormen genannt.
Auch die CSDDD (Europäisches Lieferkettengesetz) enthält eine Verpflichtung auf die ILO-Kernarbeitsnormen. Viele Unternehmen nehmen deshalb ein Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen in ihre Grundsatzerklärung auf.
In diesem Video erläutert Rechtsanwalt Holger Hembach kurz, was die ILO-Kernprinzipien sind.
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