Über diesen Bereich
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines internen Meldekanals. Wir richten Ihr digitales Meldeportal ein und schulen Ihre Mitarbeiter.
Was Sie erwartet
- ✓Gesetzeskonforme Umsetzung des HinSchG
- ✓Anonyme und sichere Meldungen ermöglichen
- ✓Interne Untersuchungsprozesse einrichten
- ✓Schulung der Ombudspersonen
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