Das Bundeskabinett hat heute grünes Licht für den Regierungsentwurf zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gegeben. Diese richtungsweisende Entscheidung bringt bedeutende Neuerungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen mit sich.
🔹 Wegfall der Verpflichtung zur Erstellung eines separaten Prüfungsberichts für den Nachhaltigkeitsbericht.
🔹 Verbesserungen beim LkSG-Ersetzungsrecht, um Doppelberichterstattung zu vermeiden und mehr Zeit für die Einreichung zu gewähren.
🔹 Neugestaltung der Regelungen zur Bestellung von Prüfern für Nachhaltigkeitsberichte.
Als nächster Schritt steht die Vorlage des Entwurfs im Bundestag an, wo er beraten und abschließend entschieden wird.
Unternehmen, die proaktiv handeln möchten, können sich schon jetzt mit den Anforderungen der CSRD vertraut machen. Eine hilfreiche Ressource hierbei ist die DNK-Erklärung (Deutscher Nachhaltigkeitskodex), die als wertvolle Grundlage für die künftige CSRD-konforme Berichterstattung dienen kann. Detaillierte Informationen zum Regierungsentwurf und weiteren Ablauf finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Justiz: Link zur BMJ-Seite. Diese Entwicklungen unterstreichen die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung und -berichterstattung. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen frühzeitig auf diese wichtigen Veränderungen vorzubereiten.